FAQ's
Häufig gestellte Fragen
Sofern im Inserat ein Hinweis vermerkt ist, dass das Fahrzeug frei konfigurierbar ist, kann das Fahrzeug nach freier Vorstellung ausgestattet werden. Hierfür sind lediglich die Kombinationsvorgaben des Herstellers zu beachten, die ggf. zusätzliche Pflichtausstattung gegen Aufpreis mit sich führen oder einzelne Kombinationen gegenseitig ausschließen. Hinweis: Kontaktieren Sie uns gerne, wir unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrem Traumauto und schauen uns mit Ihnen mögliche Konfigurationen an.
Im Regelfall sind alle monatlichen Aufpreise in unseren Inseraten angegeben. So können Sie auch bei frei konfigurierbaren Fahrzeugen immer den Überblick über Ihre voraussichtliche Leasingrate behalten. Ausstattung, die im Hersteller-Konfigurator auszuwählen ist, aber durch uns im Inserat nicht angegeben wurde, dürfen Sie uns gerne mitteilen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur bei Sonderausstattung an vergleichbaren Raten-Aufpreisen orientieren können. Zubehör (Gepäckträger; Fußmatten; Multimedia-Halterungen etc.) das nicht von Werk montiert wird, wird in der vollen Höhe über die Leasingrate abgezahlt (Vollamortisation).
Die Leasingrate deckt im Regelfall die Fahrzeugnutzung während der vereinbarten Laufzeit ab. Auf Wunsch kann zusätzlich eine GAP-Abdeckung oder weitere Services gegen Aufpreis zum Leasing hinzugefügt werden. Die für das jeweils angebotene Leasingprodukt verfügbaren Zusatz-Services können Sie dem Inserat entnehmen.
Beim Kilometerleasing hängt die monatliche Rate von der gewählten Laufzeit, der benötigten Laufleistung sowie dem vorher durch die Leasinggesellschaft festgelegten kalkulatorischen Restwert ab. Eine Bewertung auf Basis des tatsächlichen Restwerts nach Leasingende, wie beim Restwertleasing üblich, entfällt.
Beim Full-Service-Leasing werden neben der reinen Finanzierungsrate auch die Kosten für die regelmäßig anfallenden Wartungsintervalle übernommen. Weitere Informationen zu den Durchführungsbestimmungen sowie zum Umfang des Service-Paketes entnehmen Sie bitte den AGB Ihrer Vertragsunterlagen.
Die GAP-Deckung schließt bei einem Totalschaden / Diebstahl eines Leasingfahrzeugs die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert wird von der Versicherung übernommen) und dem verbliebenen Restleasingwert. Der GAP-Schutz wird auch als Differenz-Kaskoversicherung bezeichnet.
Wir setzen uns rechtzeitig vor Anlieferung Ihres Fahrzeugs mit Ihnen in Verbindung, um den weiteren Prozess zur Fahrzeugübernahme mit Ihnen abzustimmen. Hierzu zählen neben der Organisation zur Zulassung auch die Möglichkeit vor Auslieferung noch weiteres Zubehör zu bestellen o.ä.
Auf Wunsch bieten wir die Zustellung an einen von Ihnen genannten Ort an. Die Auflistung der Mehrkosten sowie weitere von uns angebotene Dienstleistungen können Sie der gesonderten Aufstellung entnehmen.
Nach Begleichung aller extra angefallenen Kosten (Überführungskosten; Zulassungskosten; ggf. Leasingsonderzahlung) versenden wir in Abstimmung mit Ihnen die für die Anmeldung des Fahrzeugs benötigten Unterlagen an Ihre Zulassungsstelle. Sie erhalten von uns nach Versand alle für Sie relevanten Daten. Nach erfolgter Zulassung melden Sie sich bei uns und wir stimmen den weiteren Prozess für die Fahrzeugabholung ab.
Neben einer evtl. vereinbarten Leasingsonderzahlung / Anzahlung werden die im Inserat aufgeführten „Überführungskosten“ für Bereitstellung des Fahrzeugs vor Auslieferung fällig. Hinzu kommen Kosten für die Zulassung des Fahrzeugs.
Grundsätzlich können Fahrzeuge von Werk nur mit Sommerreifen bestellt und geliefert werden. Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen aber gerne ein individuelles Angebot für Winterreifen / Winterkompletträder, um auch bei Abholung im Winter eine komfortable Abholung gewährleisten zu können.
Während der Leasingzeit fallen im Regelfall neben der monatlichen Rate die üblichen Kosten an, die zur Unterhaltung eines Fahrzeugs gehören. Hierzu zählen Kraftstoff, Versicherung, Steuern und allgemeine Wartungs- und Verschleißarbeiten. Sollte es sich bei Ihrem Leasing um ein Full-Service-Leasing handeln entfallen die Kosten für Wartungs- und Verschleißarbeiten im Rahmen des in den jeweiligen AGB’s genannten Umfangs.
Das Fahrzeug muss nach Leasingende beim ausliefernden Händler abgestellt werden. Dort erfolgt die Begutachtung durch einen objektiven Gutachter, i.d.R. durch TÜV oder DEKRA. Dieser erstellt eine Bestandsaufnahme des Fahrzeugs, auf deren Basis ein Leasingrücknahmeprotokoll erstellt wird, das vom Kunden und vom Handel unterzeichnet werden muss.
Bei einem Kilometerleasing kommen nach Leasingende nur im Falle von Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung oder bei Schäden, die über die allgemeinen Gebrauchsspuren hinaus gehen, weitere Kosten auf den Leasingnehmer zu. Kosten für eine zwischenzeitliche Restwertminderung fallen bei einem Kilometerleasing nicht an.
Bei der verbindlichen Bestellung, oder auch „Kaufvertrag“ genannt, handelt es sich um die Vertragsunterlagen zwischen dem Kunden und dem Händler, dass dieser das vom Kunden gewählten Fahrzeug bestellen oder reservieren kann. Nach Übernahme des Fahrzeugs ersetzt der Leasingvertrag die verbindliche Bestellung, so dass die Vertragspartner der Leasingnehmer (Kunde) und der Leasinggeber (Bank) sind.